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Deutschland

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz

In der Fassung der Bekanntmachung vom 27.02.1997 (BGBl. I S. 378)

zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2024 (BGBl. I S. 387) m.W.v. 06.12.2024

Stand: 01.01.2025 aufgrund Gesetzes vom 26.11.2019 (BGBl. I S. 1794)

Abschnitt 1
Steuerpflicht (§§ 1 - 9)

§ 1Steuerpflichtige Vorgänge

§ 2Persönliche Steuerpflicht

§ 2aRechtsfähige Personengesellschaft

§ 3Erwerb von Todes wegen

§ 4Fortgesetzte Gütergemeinschaft

§ 5Zugewinngemeinschaft

§ 6Vor- und Nacherbschaft

§ 7Schenkungen unter Lebenden

§ 8Zweckzuwendungen

§ 9Entstehung der Steuer

Abschnitt 2

§ 10Steuerpflichtiger Erwerb

§ 11Bewertungsstichtag

§ 12Bewertung

§ 13Steuerbefreiungen

§ 13aSteuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften

§ 13bBegünstigtes Vermögen

§ 13cVerschonungsabschlag bei Großerwerben von begünstigtem Vermögen

§ 13dSteuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke

Abschnitt 3

§ 14Berücksichtigung früherer Erwerbe

§ 15Steuerklassen

§ 16Freibeträge

§ 17Besonderer Versorgungsfreibetrag

§ 18Mitgliederbeiträge

§ 19Steuersätze

§ 19aTarifbegrenzung beim Erwerb von Betriebsvermögen, von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Abschnitt 4

§ 20Steuerschuldner

§ 21Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer

§ 22Kleinbetragsgrenze

§ 23Besteuerung von Renten, Nutzungen und Leistungen

§ 24Verrentung der Steuerschuld in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 4

§ 25(weggefallen)

§ 26Ermäßigung der Steuer bei Aufhebung einer Familienstiftung oder Auflösung eines Vereins

§ 27Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens

§ 28Stundung

§ 28aVerschonungsbedarfsprüfung

§ 29Erlöschen der Steuer in besonderen Fällen

§ 30Anzeige des Erwerbs

§ 31Steuererklärung

§ 32Bekanntgabe des Steuerbescheids an Vertreter

§ 33Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter und Versicherungsunternehmen

§ 34Anzeigepflicht der Gerichte, Behörden, Beamten und Notare

§ 35Örtliche Zuständigkeit

Abschnitt 5

§ 36Ermächtigungen

§ 37Anwendung des Gesetzes

§ 37aSondervorschriften aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands

§ 38(weggefallen)

§ 39(weggefallen)

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